Einleitung
In der digitalen Welt des E-Commerce bleibt Verpackung unverzichtbar. Sie schützt und präsentiert deine Produkte und vereinfacht gleichzeitig die Handhabung. Gleichzeitig belasten Verpackungsabfälle unsere Umwelt.
Um das Recycling zu fördern und die Umwelt zu schützen, legt die EU-Verpackungsrichtlinie spezifische Regeln für die Verwendung von Verpackungen fest, insbesondere für Online-Händler.
Unter anderem sind bestimmte (Online-)Händler verpflichtet, ihre kumulierten Verpackungsmengen pro Land jährlich zu melden und bestimmte Recyclinggebühren zu entrichten.
Erfahre in diesem Artikel, was die EU-Verpackungsrichtlinie beinhaltet und wie wir dir helfen können, deinen Kartonverbrauch zu minimieren und deinen möglichen Meldepflichten gemäß der EU-Verpackungsrichtlinie nachzukommen.
Bist du meldepflichtig gemäß der EU-Verpackungsrichtlinie? So stellen wir dir alle notwendigen Daten bereit
Viele Online-Händler unterliegen der EU-Verpackungsrichtlinie und müssen einen Jahresbericht über ihren
Kartonverbrauch einreichen.
Nicht sicher, ob du betroffen bist? Einen ersten Überblick über die geltenden Vorschriften und weiterführende
Informationen findest du weiter unten (siehe „Was ist die EU-Verpackungsrichtlinie").
Unser Service: Erhalte deinen Kartonverbrauchsbericht mit wenigen Klicks
Alle Bestellungen selbst zu analysieren, um den Bericht zu erstellen, kann sehr zeitaufwendig sein.
Wir nehmen dir diese Arbeit ab, damit du dich auf das Wesentliche konzentrieren kannst – das Wachstum
deines Unternehmens.
Gegen eine Servicegebühr von 49,99 € erstellen wir den Kartonverbrauchsbericht für alle von uns versandten
Bestellungen. Du musst den Bericht anschließend nur noch gemäß deiner EU-Meldepflicht einreichen.
Wenn du diesen Service nutzen möchtest, kontaktiere unser Customer Care Team direkt über ein Ticket im
Connector; du erhältst den Bericht innerhalb von 1–2 Werktagen.
Unser Bericht enthält
- Alle monatlichen Daten
- Detaillierte Aufschlüsselung nach Ländern
- Gesamtgewicht in Kilogramm
- Gesamtanzahl der Kartons
- Optional: Aufschlüsselung nach verschiedenen Kartontypen/-größen (für EU-Meldepflichten in der Regel nicht erforderlich)
Detaillierte Informationen zu Kartons
So greifst du eigenständig auf die Daten zu:
Du kannst diese Berichte auch selbst erstellen, indem du die von uns versandten Service-Reports verwendest
(alle zwei Wochen mit der Rechnung enthalten). Die Berichte enthalten Informationen über die für
jede Bestellung verwendeten Kartons und die Zielländer.
Die entsprechenden Kartongewichte findest du jederzeit auf unserer Notion-Seite:
Packaging Material / Verpackungsmaterial
Die EU-Verpackungsrichtlinie im Überblick: Was sie regelt und wo du dich informieren kannst
Was regelt die EU-Verpackungsrichtlinie?
Die EU-Verpackungsrichtlinie geht auf das Jahr 1994 zurück und wurde zuletzt 2018 aktualisiert (eine weitere Überarbeitung wird derzeit diskutiert, siehe unten). Ihr Ziel ist es, den Verbrauch von Verpackungsmaterialien zu kontrollieren und zu reduzieren sowie das Recycling zu fördern. Sie verpflichtet jeden Mitgliedstaat, nationale Gesetze zu erlassen. Zu den wichtigsten Aspekten gehören:
- Registrierung von Verpackungen bei den zuständigen Behörden
- Recyclingquoten und Gebühren zur Finanzierung von Recycling und Entsorgung
- Vorschriften für umweltfreundliche Verpackungsmaterialien
Die Umsetzung dieser Aspekte variiert je nach nationaler Gesetzgebung, wie dem deutschen Verpackungsgesetz, der österreichischen Verpackungsverordnung oder der britischen Verpackungsabfallverordnung.
Was sind deine Kernpflichten als Online-Händler?
E-Commerce-Händler und Unternehmen, die Verpackungen für ihre Produkte verwenden, müssen die in ihrem Land geltenden Verpackungsvorschriften einhalten. In vielen Ländern wird der Online-Händler ausdrücklich als „Hersteller" der Verpackung und damit als Verantwortlicher definiert, nicht der ausführende Logistikdienstleister (vgl. z. B. in Deutschland § 7 Abs. 7 und § 3 Abs. 14c VerpackG).
Gängige Vorschriften umfassen:
-
Registrierungspflicht bei der zuständigen Behörde, z. B.:
- Deutschland: Verpackungsregister LUCID
- Vereinigtes Königreich: National Packaging Waste Database
-
Zahlung von Lizenzgebühren basierend auf der verwendeten Verpackungsmenge (implizite Pflicht zur
Erfassung der Verpackungsmengen). Um festzustellen, ob Recyclingpflichten für Verpackungen bestehen,
müssen Online-Händler genaue Aufzeichnungen darüber führen, wie viele Verpackungen sie in jedem Land
in Verkehr bringen, insbesondere nach Materialarten (Papier, Kunststoff, Metalle usw.). Online-Händler
müssen möglicherweise auch an einem Recyclingsystem teilnehmen, ihre Verpackungen lizenzieren oder in
jedem Lieferland Verpackungs- oder Abfallsteuern entrichten.
- In Deutschland: sogenannte „Systembeteiligungspflicht". Es gibt hier keine Bagatellgrenze, d. h. ein Online-Händler ist ab dem ersten Paket gebührenpflichtig.
- In anderen Ländern gibt es teilweise Ausnahmeregelungen für Kleinunternehmen, die jedoch je nach Land und Verpackungsart variieren.
- Offizielle jährliche Meldung der in Verkehr gebrachten Verpackungen. Diese Meldungen sind unabhängig von der Lizenzierung bei einem Recyclingsystem. Auch hier gibt es jedoch teilweise vereinfachte Regelungen für Kleinunternehmen.
Wo und wie kannst du dich informieren?
Da in jedem Land unterschiedliche Gesetze gelten, ist es am einfachsten, wenn du dich direkt an die zuständige Behörde oder Umweltbehörde wendest.
Am Ende dieser Seite haben wir einige erste Links für dich zusammengestellt. Dort findest du unter anderem die offiziellen EU-Leitlinien und für Deutschland beispielsweise die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister, die vom Gesetzgeber eingerichtet wurde und deren FAQ ein guter Einstiegspunkt sein kann.
Ausblick auf die Reform der Verpackungsrichtlinie: Wie wir dich schon jetzt unterstützen
Die aktuelle EU-Verpackungsrichtlinie soll durch eine Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle ersetzt werden. Die geplante Reform der Verpackungsrichtlinie wird derzeit intensiv diskutiert, und der Gesetzestext ist noch nicht abgeschlossen. Im Laufe des Jahres 2024 kannst du auf der offiziellen EU-Website Updates zu diesem Thema finden.
Im Einzelnen werden folgende Aspekte diskutiert:
- Recyclingfähigkeit von Verpackungen: Alle Verpackungen müssen recycelbar sein, und Schadstoffe in Verpackungen und ihren Abfällen sollen vermieden werden.
- Verpackungsminimierung: Reduzierung von Gewicht und Volumen, Begrenzung des Leerraums auf maximal 50 %.
- Kennzeichnungspflichten: Verpackungen müssen Angaben zur Materialzusammensetzung enthalten.
- Bevollmächtigtenpflicht und erweiterte Herstellerverantwortung: Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung.
Bei Quivo unterstützen wir dich bereits in diesen Bereichen:
Wir verwenden hauptsächlich Kartonverpackungen aus Papier und Pappe, die häufig bereits aus recycelten
Materialien bestehen. Dank unserer verschiedenen Kartongrößen verwenden wir stets die kleinstmögliche
Verpackung, minimieren so den Leerraum und sparen dir Portokosten!
Quellenangaben und weiterführende Links
- Ursprüngliche EU-Richtlinie von 1994: Link
- Reform der EU-Richtlinie 2018: Link
- EU-Umweltwebsite – Verpackungsabfälle: Link
- Deutschland:
- Österreich:
- Vereinigtes Königreich:
-
Frankreich:
- Für weitere Länder wende dich bitte an deine lokale Umweltbehörde oder entsprechende Umweltorganisationen und -stiftungen.
Update: 24. April 2024
Das Europäische Parlament hat kürzlich neue Verpackungsvorschriften verabschiedet, die für diesen
Artikel relevant sind.
Für den E-Commerce ergibt sich eine wesentliche Änderung:
Ab dem 1. Januar 2030 müssen Verpackungen sicherstellen, dass nicht mehr als 50 % des Raums Leerraum
ist. Darüber hinaus werden bestimmte Einwegkunststoffverpackungen verboten, um die Verwendung
nachhaltigerer Alternativen zu fördern.
Bis 2030 müssen diese Verpackungen zu mindestens 40 % wiederverwendbar sein, bis 2040 steigt dieser Anteil auf 70 %. Darüber hinaus werden Anforderungen an die Mindestanzahl von Umläufen für Mehrwegverpackungen eingeführt, um deren Langlebigkeit und Effizienz zu gewährleisten.
Diese Vorschriften legen auch spezifische Anforderungen für Logistik- und Fulfillment-Unternehmen
sowie für Warenhändler fest. Es ist für Unternehmen unerlässlich, sich über diese neuen Standards zu
informieren und sie einzuhalten, um zu einer nachhaltigeren Zukunft beizutragen.
Für detaillierte Informationen kannst du das vollständige Dokument hier aufrufen:
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2024-0318_EN.html
Haftungsausschluss:
Die Informationen auf dieser Notion-Seite dienen ausschließlich zu Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Obwohl wir uns bemühen, genaue und aktuelle Informationen bereitzustellen, übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Inhalte. Es liegt in der Verantwortung des Nutzers, sich über die in seinem Land geltenden Verpackungsvorschriften zu informieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.